Alleinerziehende erhalten mehr Geld
Ob Arbeitslosengeld II Empfänger einen Anspruch auf einen Zuschlag haben richtet sich danach, ob die Mutter oder der Vater oder andere Erziehungsberechtigte sich allein um ihr minderjähriges Kind kümmern oder nicht. Wenn die Eltern getrennt leben und sich abwechselnd um das Kind kümmern besteht dieser Anspruch nicht. Dies hat das Sozialgericht in Dortmund vor kurzem entschieden.
Wie hoch der Zuschlag im Einzelfall ist, richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Kinder. Die Berechnung erfolgt auf den Regelsatz, den der Haushaltsvorstand erhält. Wenn im Haushalt zum Beispiel ein Kind unter sieben Jahren lebt, so erhöht sich der Regelsatz um 36 Prozent. Die Bedarfgemeinschaft hätte demnach Euro 681 zur Verfügung.
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