Betrug an Hartz IV

Wenn der Verdacht auf Leistungsmissbrauch bei einem Hartz IV Empfänger besteht, hat die Arbeitsagentur das Recht, die Angaben des Hartz 4 Empfängers zu überprüfen. Dies wurde in einem aktuellen Urteil vor dem Sozialgericht in Koblenz bestätigt.

In dem verhandelten Fall klagte ein Arbeitslosengeld II Empfänger gegen die Bewilligung von lediglich 100 Euro der aus einem vorgelegten Mietvertrag hervorgehenden Mietkosten von 300 Euro. Der Man gab an, dass er eine 35 Quadratmeter große geschlossene Wohneinheit im Haus seiner Eltern bewohne, mit Küche und Bad. Die Arbeitsagentur nahm eine Besichtigung vor Ort vor und es stellte sich heraus, dass es sich lediglich um eine abschließbare Waschküche handelte. Die Behörde bewilligte nur einen Teil des Geldes, da nicht von zwei getrennten Haushalten ausgegangen werden kann sondern von einer einheitlichen Wohn- und Wirtschaftgemeinschaft mit den Eltern.

Der Kläger beantragte, dass die Besichtigung vor Ort in dem Verfahren nicht berücksichtigt werden dürfe, da dieser rechtswidrig sei. Das Gericht ließ den Hausbesuch als Beweiß gelten, da dieser nicht präventiv erfolgt war sondern aufgrund eines konkreten Verdachtes erfolgt war.