Versicherungen richtig von der Steuer absetzen
Fast jeder Haushalt in Deutschland hat mindestens eine Versicherung. Hausrat und Gebäude, Unfall und private Haftpflicht heißen die Versicherungen, die die Deutschen besonders häufig abschließen. Leider denkt nicht jeder an seine Versicherungen, wenn es um die Steuererklärung geht. Die Versicherungen bei der Erklärung nicht anzugeben, bedeutet bares Geld zu verschenken. Aber nicht jede Versicherung ist auch absetzbar. Die Finanzämter unterscheiden zwischen den Versicherungen, die der Vorsorge dienen und den reinen Sachversicherungen, zu denen unter anderem auch die beliebte Hausratversicherung gehört.
Welche Versicherungen sind absetzbar und welche nicht?
Die meisten Deutschen sind gut versichert, aber nicht jeder weiß, welche Versicherungen bei der Steuererklärung auftauchen sollten und welche nicht. Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen, die der privaten Vorsorge dienen, erkennt das Finanzamt an. Zu diesen Versicherungen gehören unter anderem die Lebensversicherung, die Krankenversicherung und die private Altersvorsorge. Sachversicherungen wie die Hausratversicherung lassen sich hingegen nicht von der Steuer absetzen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann diese in der Regel nicht absetzen. Enthält die Versicherung jedoch den Baustein Arbeitsrechtsschutz, dann ist dieser Teil absetzbar. Für das Auto gilt: Die Kfz-Haftpflicht gehört wie alle Haftpflichtversicherungen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und lässt sich damit auch absetzen. Anders sieht es mit der Kaskoversicherung aus, sie gilt nicht als Vorsorgeleistung, sondern ist nur ein zusätzlicher Schutz und ist daher nicht von der Steuer absetzbar.
Welche Versicherungsunterlagen sind wichtig?
Um Versicherungen bei der Steuererklärung angeben zu können, sind eine Reihe von Unterlagen notwendig. Dazu gehören unter anderem:
- Eine Bescheinigung über die Altersvorsorgebeiträge, wie beispielsweise eine Riester-Rente.
- Den Beitragsnachweis zur privaten Rentenversicherung.
- Eine Bescheinigung der Krankenkasse über die gezahlten Beiträge der Pflege- und Krankenversicherung.
- Nachweise für die Beträge zur Haftpflichtversicherung.
- Beitragsnachweise zur privaten Unfallversicherung.
- Nachweise für die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zudem ist es immer sinnvoll, anhand einer Lohnsteuerbescheinigung nachzuprüfen, ob die jährlichen Beiträge für die Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung den Höchstbetrag für Sonderausgaben nicht übersteigen. Für Arbeitnehmer liegt dieser Betrag bei 1900 Euro, bei allen, die selbstständig oder freiberuflich arbeiten, liegt er bei 2800 Euro. Sollte der Betrag höher sein, dann ist es eine gute Idee nachzuprüfen, ob es noch weitere Versicherungen gibt, die bei den Werbungskosten absetzbar sind. Handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, dann gelten recht komplizierte Regeln. Grundsätzlich gilt aber, einfach alle Beträge in der Steuererklärung aufführen und dann abwarten, wie das Finanzamt darauf reagiert.
Ist es möglich, Einspruch einzulegen?
Nachdem der Abgabe beim Finanzamt dauert es im Schnitt zwischen zwei und drei Monate, bis das Finanzamt sich meldet. Es kann je nach Finanzamt auch etwas länger dauern, denn der Fiskus nimmt sich einfach die Zeit, jeden Fall in „angemessener Zeit“ zu bearbeiten. Der normale Steuerzahler kann sich bei einem Einspruch nicht so viel Zeit nehmen. Wer Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen möchte, der muss das innerhalb von vier Wochen tun. Für einen Einspruch zum Steuerbescheid gilt, er muss entweder per Fax oder schriftlich erfolgen. Ganz wichtig ist, dass im Anschreiben die Wörter Einspruch oder Widerspruch zu finden sind. Zudem muss deutlich ersichtlich sein, warum der Steuerzahler mit dem Bescheid nicht einverstanden ist. Um den Einspruch zu begründen, ist es sinnvoll, dem Finanzamt Belege vorzulegen, um die eigene Sichtweise zu bekräftigen. Auch ein Hinweis auf ein entsprechendes Urteil ist bei einem Einspruch sehr hilfreich.
Fallen bei Entschädigungszahlungen eigentlich Steuern an?
Neben der Frage, welche Versicherungen sich von der Steuer absetzten lassen, gibt es noch weitere Fragen, die sich viele Versicherungsnehmer stellen. Kommt es beispielsweise zu einem Schadensfall, dann überweist die Versicherung den Betrag direkt auf das Girokonto des Versicherten. Bei aller Freude, dass die Versicherung gezahlt hat, vergessen viele zu fragen, ob für diese Entschädigungssumme überhaupt Steuern anfallen. Ob der Versicherte für die Leistungen aus einer Versicherung Steuern zahlen muss, das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bei Auszahlungen dieser Art gilt die Regel: Steuern fallen nicht an, wenn der Schaden den privaten Bereich betrifft. Diese Regel ist immer unabhängig von der Höhe der Entschädigungssumme. Wer nach einem Unfall mit dem Auto eine Entschädigung von der Versicherung des Unfallgegners bekommt, der muss diese Summe nicht versteuern. Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, dann ist es auch nicht notwendig, die Summe, die die Hausratversicherung bezahlt, bei der Steuererklärung anzugeben.
Was muss in die Steuererklärung?
Ist ein Schaden entstanden, der bei der Steuererklärung bereits geltend gemacht wurde, dann muss das in die nächste Steuererklärung. Das gilt unter anderem für ein beruflich genutztes Smartphone. Bekommt der Besitzer des Smartphones von seiner Versicherung eine Erstattung, weil das Gerät nicht mehr funktioniert, dann gehört diese Zahlung in die Steuererklärung. Ganz ähnlich sieht es bei Vermietern aus, die eine Mietverlustversicherung abgeschlossen haben. Sie erhalten eine Entschädigung für die Mieteinnahmen, die ihnen entgangen sind, wenn die Wohnung beispielsweise nach einem Wasserschaden nicht mehr bewohnbar ist. Diese Entschädigung ist für das Finanzamt eine zu versteuernde Einnahme.
Warum sich ein Steuerberater lohnt
Kein anderes Land hat so komplizierte Steuergesetze wie die Bundesrepublik Deutschland. Viele, die schon einmal eine Steuererklärung gemacht haben, können das bestätigen. Wer sich die Mühe und den Aufwand an Zeit ersparen will, der sollte die Unterlagen einfach zu einem Steuerberater bringen. Sicher ist ein Steuerberater mit Kosten verbunden, aber es gibt einige Vorteile, die für die professionelle Hilfe sprechen. So muss die Steuererklärung immer bis zum 31. Mai des folgenden Jahres beim Finanzamt landen. Fertigt jedoch der Steuerberater die Steuererklärung an, dann gibt es eine Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass ein Steuerberater sich mit Versicherungen auskennt. Er weiß, welche Versicherungen absetzbar sind und bei welchen das nur teilweise oder überhaupt nicht möglich ist. Jeder Steuerberater muss sich bei seinem Verdienst nach einer Verordnung richten, in der die minimalen und die maximalen Gebühren festgelegt sind.
Fazit
Gut versichert zu sein, kann nie schaden. Wer clever ist, der informiert sich vor dem Ausfüllen der Steuererklärung darüber, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind. Streng genommen sind fast alle Versicherungen von der Steuer absetzbar, einige jedoch nur, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Alle, die auf Nummer sicher gehen möchten, wenn es um Geld vom Finanzamt geht, sollten einen Steuerberater aufsuchen. Der Steuerberater weiß, welche Versicherung bei der Steuererklärung berücksichtigt wird und welche kaum eine Chance hat.
Bild: @ depositphotos.com / seewhatmitchsee
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