Brillenversicherung

Wer in seiner Privatversicherung einen Brillenersatz enthalten hat, sollte auf keinen Fall ohne vorher mit der Versicherung zu sprechen, eine neue Brille anfertigen lassen. Ansonsten kann sich im Nachwege herausstellen, dass der Versicherer nicht die kompletten Kosten für die Brille übernimmt.

Vor dem Amtsgericht in Köln wurde jetzt ein Fall verhandelt, bei dem ein Versicherter die Kosten für eine Superentspiegelung und eine Glashärtung von seiner Versicherung ersetzt haben wollte. Die Versicherung hatte die Kostenübernahme abgelehnt. Das Gericht gab der Versicherung recht, mit der Begründung, dass die ‚"Sonderausstattungen" medizinisch nicht notwendig seien und die Versicherung diese Kosten daher nicht übernehmen muss.

Wer sich also eine neue Brille anfertigen lassen will, der sollte die Kostenübernahme im Vorwege mit seiner Versicherung klären.