Ab heute wieder Versicherungsschutz für alle
Nachdem die Gesundheitsreform zum 01.04.07 in Kraft getreten ist, gilt ab heute eine weitere Änderung, die durch die Reform eingeführt wird. Für die privaten Krankenversicherungen gilt ab heute ein veränderter Standardtarif.
Ehemalige Versicherte, die ihren Versicherungsschutz verloren haben müssen seit heute von den privaten Kassen wieder aufgenommen werden. Dies gilt ebenso für Personen, die bisher nicht in einer privaten Kasse versichert waren, dort aber üblicherweise versichert sind, wie z. B. Selbstständige.
Insbesondere bei Selbstständigen ist es in den letzten Jahren vermehrt vorgekommen, dass diese aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr zahlen konnten und daher ihren Versicherungsschutz verloren haben. Eine Risikoprüfung ist bei der Aufnahme in den Standardtarif nicht zulässig. Für die Berechnung des Versicherungsbeitrages sind lediglich das Geschlecht und das Alter des Versicherten maßgeblich.
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