Einkommensgrenze für Wechsel in private Krankenversicherung steigt

Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss entweder selbstständig sein oder als Angestellter ein relativ hohes Einkommen beziehen. Wieviel genau der Versicherte verdienen muss, regelt die gesetzlich festgelegte Versicherungspflichtgrenze. Sie erhöht sich im Jahr 2006 leicht gegenüber dem Vorjahr und liegt nun bei einem Monatseinkommen von 3.937,50 statt bislang 3.900 Euro. Zwingend gesetzlich versichert ist also jeder Arbeitnehmer, der weniger als 47.250 Euro im Jahr verdient.

Angestellte mit einem höheren Einkommen haben die Wahl, ob sie im gesetzlichen Krankenversicherungssystem verbleiben oder in eine private Kasse wechseln möchten.

Mit der Versicherungspflichtgrenze erhöht sich zum Jahresanfang 2006 auch die Beitragsbemessungsgrenze. Diese Summe beschreibt den Teil des Einkommens, für den Beiträge in die Krankenkasse gezahlt werden müssen. Für 2006 wurde ein Jahreseinkommen von 42.750 Euro festgelegt.