Antrag auf Versicherung kann zurückgezogen werden
Wer bei einer Versicherung einen Antrag auf Versicherung gestellt hat, kann diesen zurückziehen, wenn die Bearbeitung bei der Versicherung länger als vier Wochen dauert und er innerhalb dieses Zeitraums keine Versicherungsbestätigung bekommen hat.
Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes in Pfaffenhofen hervor. In den verhandelten Fall hatte ein Kunde einer Versicherung seinen Versicherungsantrag zurückgezogen, nachdem er von der Versicherung sechs Wochen nach Unterschrift nichts mehr gehört hatte. Die von der Versicherung getätigte Abbuchung lies der Kunde zurückgehen und schloss eine Vertrag bei einer anderen Versicherung ab.
Die Klage der Versicherung würde vor Gericht abgewiesen mit der Begründung, dass die Bearbeitung eines Versicherungsantrages innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein muss, ansonsten kann der Kunde den Versicherungsantrag zurückziehen.
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