Gezahlte Rentenbeiträge werden nicht erstattet

Wer als Selbstständiger hofft, die in der Vergangenheit gezahlten Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse erstattet zu bekommen, sollte sich nicht zu große Hoffnung machen.

Zunächst ist eine Rückerstattung nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. Der Selbstständige darf nicht mehr versicherungspflichtig sein und dies seit mindestens zwei Jahren. Zudem darf er sich nicht freiwillig gesetzlich versichern können. In einer aktuellen Entscheidung wurde vom Hessischen Landessozialgericht auf diese Rechtslage hingewiesen.

In dem Verfahren verlangte ein 45 jähriger Selbstständigen die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge aus den vergangenen Jahren in Höhe von ca. 24.000 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Der Mann begründete diese Forderung mit der Tatsache, dass er seit über zwei Jahren nicht mehr pflichtversichert sei. Er wollte das Geld nehmen und in eine private Altersvorsorge investieren.

Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Es wurde zudem ausgeschlossen, dass der Mann sich auf sein Eigentumsrecht beziehen kann, da die Rentenversicherungsbeiträge nicht verloren gegangen sind sondern der erworbene Rentenanspruch bestehen bleibt.