Gleicher Anspruch auf Rente für Frauen

Seitens der Deutschen Rentenversicherung wurde in Berlin darauf hingewiesen, dass es keinen Unterschied im Rentenanspruch zwischen Männern und Frauen gibt, bei gleicher Beitragszahlung. Der Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente sei bei Männern und Frauen exakt identisch.

Diese Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung wurde veröffentlicht als Reaktion auf eine Aussage eines Versicherungsunternehmens, in der der Eindruck entstand, dass Frauen in der gesetzlichen Rente schlechter gestellt seinen als Männer. Dieser nicht korrekten Aussage widersprach damit die Deutsche Rentenversicherung.

Diese gesetzliche Rentenversicherung biete Frauen sogar Möglichkeiten, die eine private Rentenversicherung nicht leisten könne. Beispielsweise werden Erziehungszeiten für Kinder in der gesetzlichen Rente angerechnet und es entsteht somit ein Rentenanspruch, für den keine Beiträge geleistet werden.