Versichert auf dem Betriebsausflug

Wenn sich ein Mitarbeiter auf einem Betriebesausflug oder auf einer Betriebesfeier verletzt, wird seitens der gesetzlichen Unfallversicherung häufig die Zahlung verweigert mit der Begründung es handele sich um eine Privatveranstaltung. Vor dem Sozialgericht in Karlsruhe wurde jetzt ein Urteil gefällt, das verdeutlicht, dass sich Versicherte nicht so einfach mit einer solchen Entscheidung abfinden sollten.

Das Gericht entschied, dass einem Arbeitnehmer Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht, der sich bei einem Fußballturnier verletzt hatte, dass von seinem Arbeitgeber im Anschluss an ein Seminar organisiert worden war. Der Richter entschied, dass es sich um eine ‚"betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung" gehandelt habe. Dies wurde nach Ansicht des Richters dadurch deutlich, dass es allen Beschäftigten freigestanden hätte an dem Turnier teilzunehmen, entweder als Spieler oder als Zuschauer. Außerdem sei die Führungsriege anwesend gewesen und es habe nicht der Wettkampfcharakter im Vordergrund gestanden.