Künstlersozialabgabe wird geprüft
Die Künstlersozialabgabe wurde bisher von der Künstlersozialkasse vorgenommen. Zukünftig wird die Deutsche Rentenversicherung die Prüfung bei den Arbeitgebern vornehmen.
Diese Änderung wurde aufgrund einer Anpassung im Künstlersozialversicherungsgesetz vorgenommen. Mit dieser Änderung wird das Ziel verfolgt, möglichst viele abgabepflichtige Unternehmen im Bereich der Künstlersozialversicherung zu erfassen. Die Neuregelung ist seit dem 15.05.2007 in Kraft.
Neben der Prüfung der Ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber soll zukünftig auch geprüft werden, ob und wenn ja in welcher Höhe Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.
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