Neues Umweltschadensgesetzt tritt in Kraft

Auf Deutschlands Strassen sind jährlich fast 160 Millionen Tonnen an Gefahrgütern unterwegs. Für die Transporteure dieser Güter hat die Änderung des Umweltschadensgesetztes gravierende Konsequenzen.

Der Fahrzeuginhaber haftet bei einem Unfall nach der neuen Gesetzbebung für die Sanierung von Gewässern und Böden sowie für die Renaturierung des Lebensraums von geschützten und selten Pflanzen und Tieren. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 30.04.2007 in Kraft.

Da diese Gesetzesänderung besonders für Klein- und Mittelständische Fuhrunternehmen ein enormes Risiko birgt, hat die R + V Versicherung auf die neue Situation bereits reagiert. Von der Versicherung wurden alle notwendigen Service- und Versicherungsleistungen sichergestellt. Das Angebot der Versicherung umfasst ab sofort auch die Deckung für Umweltschäden im Zuge der KFZ-Haftpflichtversicherung. Auch das Thema der Maßnahmen zur Gefahrabwehr wird seitens der Versicherung mit angeboten.