Berufsunfähigkeit bei Burnout-Syndrom

Erstmalig wurde von einem Gericht jetzt ein Burnout-Syndrom als Anlass für eine Berufsunfähigkeit anerkannt. Dies hatte zur Folge, dass die Versicherung leistungspflichtig wurde.

Das Burnout-Syndrom kommt besondere häufig bei Führungskräften vor, die in Ihrem Job viel Verantwortung und damit auch Druck haben. Die Zahl der psychisch Kranken, die dadurch Berufsunfähig werden hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Da aber die Diagnose einer psychischen Erkrankung nur sehr schwer zu stellen ist, wird die Leistungspflicht seitens der Versicherungen häufig abgelehnt. Besonders stark trifft dies auf das Burnout-Syndrom zu.

Vor dem Oberlandesgericht in München wurde jetzt ein Präzedenzfall geschaffen, der die Krankheit im Sinne des Versicherungsrechtes anerkennt. Es ging dabei um einen Manager, der einen Zusammenbruch erlitten hatte. Von einem Facharzt wurde daraufhin die dringende Empfehlung ausgesprochen, seinen Job aufzugeben. Die Versicherung des Mannes verweigerte jedoch die Zahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor Gericht bekam der Mann Recht. Die Begründung des Gerichtes beruhte hauptsächlich auf einem Gutachten eines renommierten Experten. Die Versicherung musste eine Nachzahlung in Höhe von Euro 148. 000 leisten.

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