Scheidungskinder bekommen weniger Geld

Unterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle sind zum ersten mal in ihrer 45-jährigen Geschichte gesenkt worden. So bekommen Scheidungskinder nun künftig weniger Geld.

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf heute mitteilte, erhalten unterhaltsberechtigte Kinder und ihre alleinerziehenden Eltern bald bis zu acht Euro weniger pro Monat. Grund hierfür ist die Verordnung des Bundesjustizministeriums, welche die Regelsätze zum 1. Juli um etwa ein Prozent gesenkt hat. Kleinkinder und Vorschulkinder erhalten nun mindestens 202 Euro, Kinder ab sechs Jahren 245 Euro, Kinder ab zwölf 288 Euro und Jugendliche ab 18 Jahren 389 Euro. Diese gelten bei Einkünften des Unterhaltspflichtigen bis 1300 Euro netto und steigen bei höheren Einkommen entsprechend an.