Auslandskrankenversicherung

Betrug lohnt sich nicht. Das musste jetzt ein Ehepaar feststellen, dass nach einer Erkrankung des Ehemannes im Ausland neben den regulären Belegen auch gefälschte bei der Reisekrankenversicherung eingereicht hatte.

Da die Versicherung nach Vorliegen der Belege jedoch skeptisch wurde veranlasste sich eine Prüfung der Quittungen und wandte sich dafür an die deutsche Botschaft in Lagos. Es kam heraus, dass die Belege zum Teil nicht echt waren und die Versicherung verweigerte die komplette Zahlung.

Das Ehepaar ging vor Gericht und die Klage wurde abgewiesen, nachdem sich die Ehefrau als Versicherungsnehmerin vor Gericht auch noch in Widersprüche verwickelte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar versucht hatte, die Versicherung zu betrügen und die Versicherung muss keine Zahlungen leisten.