Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Betriebsfeiern

Wer zahlt, wenn bei einer Betriebsfeier ein Unfall geschieht? Antwort: die gesetzliche Unfallversicherung. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein.

Zum einen muss es sich um eine ‚"echte" Betriebsfeier handeln, die tatsächlich vom Arbeitgeber oder wenigstens mit seiner ausdrücklichen Billigung ausgerichtet wird. Die Einladung muss zudem entweder für alle Beschäftigten des Unternehmens oder für alle Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung gelten. Darüber hinaus darf der Unfall nicht durch übermäßigen Alkoholkonsum oder sonstige grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.

Werden diese Regeln eingehalten, können alle Mitarbeiter beruhigt feiern. Und auch auf dem Hin- und Rückfahrt stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.