Sportunfälle

Wenn ein Sportler an einem Schnupperkurs in einem Sportverein teilnimmt, so ist er auch dann unfallversichert, wenn er kein Vereinsmitglied ist. Dies erklärte jetzt Holger Niese, Justitiar beim Deutschen Olympischen Sportbund in Frankfurt.

Ob ein Versicherungsschutz besteht oder nicht habe nichts damit zu tun, ob der Sportler Mitgliedsbeiträge zahlt oder nicht. Die Erwartungen an eine solche Unfallversicherung sollen allerdings nicht zu groß sein, da diese in der Regel nicht sehr üppig dimensioniert sind, so Niese.

Auch ein Vereinswechsel ist unproblematisch, da jeder Landessportverband für seine Vereine und deren Mitglieder eine Unfallversicherung abschließt. Bei einem Vereinswechsel innerhalb eines Bundeslandes ist demnach immer die gleiche Versicherung zuständig. Auch bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland ist das Risiko, dass es zu Problemen kommt eher gering, da 13 der 16 Landessportbunde bei der gleichen Versicherung ihre Verträge geschlossen haben.