Aushilfe oder Minijobber

Der Frühling und der Sommer sorgen nicht nur bei vielen Menschen zu einer Steigerung der Stimmung, in den unterschiedlichsten Branchen werden jetzt auch vorübergehend Mitarbeiter gesucht. Da sind z. B. die Besitzer von Beach-Clubs, Eisverkäufer oder Gartenarbeiter um nur einige zu nennen.

Die Arbeitgeber wollen die Mitarbeiter aber nicht fest einstellen, da in der Regel absehbar ist, dass sie nur für wenige Monate benötigt werden. Sie haben daher die Möglichkeit, das benötigte Personal aus Aushilfe einzustellen, um u. a. Sozialabgaben zu sparen. Aushilfen müssen aber von Gesetzeswegen unterschiedliche Bedingungen erfüllen. So muss das Arbeitsverhältnis im Vorwege auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr geschlossen wird und das Einkommen darf 400 Euro nicht überschreiten.

Besser geeignet sind da schon Minijobs. Der Arbeitnehmer kann hier bis zu 400 Euro im Monat verdienen und vom Arbeitgeber wird eine Pauschale von 15 % an Sozialabgaben gezahlt. Der Arbeitgeber sollte beachten, dass er seinen Mitarbeiter schriftlich darauf hinweist, dass dieser die Differenz zum üblichen Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen kann, damit er den Anspruch auf Rente aufrechterhält. Erfolgt dieser Hinweis nicht, so kann es sein, dass der Arbeitgeber sich Schadenersatzpflichtig macht.