Geringe Nutzung von Teilrenten

Wer schon vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen möchte, hat dazu durchaus die Möglichkeit. Dafür gibt es die so genannte Teilrente, bei der der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf einen Teil seiner eigentlichen Rente hat, dafür aber mehr als die sonst erlaubten 350 Euro dazuverdienen darf, ohne Abzüge in Kauf nehmen zu müssen. Die Teilrente wird momentan allerdings nur sehr selten in Anspruch genommen.

Wer sich für die Teilrente entscheiden möchte, hat dabei drei Möglichkeiten. Er kann eine 1/3, eine halbe oder eine 2/3 Rente beantragen. Die Höhe der zulässigen Nebenverdienste richtet sich eben nach dieser gewählten Form der Teilrente. Je geringer die Teilrente desto höher die Grenze für Nebenverdienste. Was man aber auf jeden Fall berücksichtigen sollte, wenn man sich für eine Teilrente entscheiden möchte ist, dass die Teilrente in der Regel nur dann Sinn macht, wenn man auch den höchstmöglichen Nebenverdienst erzielt. Die Grenze für den zulässigen Nebenverdienst bei der geplanten Teilrente kann man beim Rentenversicherungsträger erfragen.