Liquiditätsdirektversicherung

Wenn Geschäftsführer im Alter vor der Frage stehen, wie sie Ihr Unternehmen auflösen sollen, muss zunächst die Frage geklärt werden, was mit Versorgungsverpflichtungen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern passieren soll. Eine Firma kann erst aufgelöst werden, wenn diese Frage geklärt ist. Für die Frage, wie man sich von Pensionsverpflichtungen befreien kann, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Eine davon ist die Liquiditätsdirektversicherung. Das Unternehmen schließt dabei eine Direktversicherung ab, die wertgleich ist mit der Pensionszusage der vereinbarten Versorgungsleistung der garantierten Leistung. Wenn dann Rentenzusagen abgelöst werden sollen, werden bei ausgeschiedenen und noch aktiven Anwärtern aufgeschobene Rentenversicherungen verwendet und bei Rentner sofort beginnende. Finanziert wird diese Form der Absicherung immer durch eine Einmalzahlung.

Beiträge die zu einer Liquiditätsdirektversicherung geleistet werden sind generell steuerfrei und sind für das Unternehmen Betriebsausgaben. Für den Versorgungsberechtigten ist der Einmalbetrag kein steuerlicher Zufluss. Versteuert werden müssen lediglich die Leistungen aus der Liquiditäts-Direktversicherung, wie es auch bei Leistungen aus einer Pensionskasse der Fall ist. Die aktuelle Gesetzgebung regelt zudem, dass sogar Pensionszusage für beherrschende Geschäftsführer steuerneutral durch eine Liquiditätsdirektversicherung abgelöst werden können.