Haftbefehle gegen Manager der Göttinger Gruppe

Nach einem Bericht der ‚"Süddeutschen Zeitung" sollen vom Vollstreckungsgericht im Amtsgericht Göttingen mehr als 170 Haftbefehle gegen frühere Manager als gesetzliche Vertreter der Göttinger Gruppe ausgesprochen worden sein. Außerdem sollen noch mehrere hunderte folgen.

Von der Göttinger Gruppe wurden in den Neunzigern so genannte atypische stille Beteiligungen in Deutschland angeboten. Der Konzern soll dabei von mehr als 100.000 Anlegern mehr als eine Milliarde Euro eingenommen haben.

Nach Information der ‚"Süddeutschen Zeitung" soll sich die Haftbefehle gegen die beiden früheren Manager und gesetzlichen Vertreter der Securenta AG Jürgen Rinnewitz und Marina Götz richten. Die Securenta AG war das Herzstück der Göttinger Gruppe. Die den Anlegern als Altersvorsorge angebotenen Unternehmensbeteiligungen hatten den Kunden häufig hohe Verluste eingebracht. Zudem wurden die Kunden über die hohen Risiken der Anlagemodelle nicht ausreichend informiert.

Vom Bundesgerichtshof wurden den Anlegern, die mit der Göttinger Gruppe im Streit lagen der Rücken gestärkt. Die Anleger konnten demnach auf Rückzahlung ihrer Gelder hoffen. Aufgrund der Tatsache, dass viele gegen die Securenta Klage eingereicht haben, ist das Rückzahlungsvolumen enorm angestiegen so dass Rechtsanwälte zwischenzeitlich von Zahlungsproblemen der Göttinger Gruppe berichtet hatten.

Die Haftbefehle wurden seitens des Gerichtes erhoben, um damit die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen und somit einen Überblick über die aktuellen Vermögensverhältnisse der Securenta zu erhalten.