Unfallversicherung für formell Selbständige
Viele Unternehmen beschäftigen externe Dienstleister, die selbstständig tätig sind, um Arbeiten im eigenen Unternehmen auszuführen, anstatt dafür einen Mitarbeiter fest einzustellen. Wenn man sich die Umstände dieser Beschäftigung genauer anschaut, stellt man häufig fest, dass der Selbständige zu gleichen Bedingungen in der Firma arbeitet, wie es ein Angestellter macht oder machen würde.
Diese Tatsache kann durchaus Auswirkungen haben, die man auf den ersten Blick nicht berücksichtigt. Das Bundessozialgericht (BSG) musste vor kurzem einen Fall verhandeln, in dem ein Selbstständiger bei seiner Tätigkeit für seinen Auftraggeber einen Unfall erlitten hat. Das Gericht entschied, dass wenn jemand formell gesehen als Selbständiger für eine Firma tätig ist, aber sich seine Arbeitsbedingungen zum Großteil mit denen eines fest Angestellten Mitarbeiters decken, muss die gesetzliche Unfallversicherung für den Arbeitsunfall des Selbstständigen zahlen.
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