Private Krankenversicherung: Kleine Arztrechnung selbst zahlen

Die meisten privaten Krankenversicherungen zahlen Beitrage zurück, wenn der Versicherte über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Das können ein oder mehrere Monatsbeiträge für jedes Kalenderjahr sein, in dem der Versicherte nicht zum Arzt musste.

Wer bislang gesund war, nun in den letzten Tagen des Jahres z.B. von einer Grippe ‚"erwischt" wird und deshalb Medikamente braucht, der sollte die Arztrechnung nicht automatisch an die Kasse weiterreichen.

Beläuft sich der Rechnungsbetrag nämlich beispielsweise auf 50 Euro, der Monatsbeitrag zur privaten Krankenversicherung aber auf 300 Euro, dann kann der Versicherte ein gutes Geschäft machen: Er zahlt die 50 Euro Behandlungskosten aus eigener Tasche und behält dadurch seinen Anspruch auf Rückerstattung z.B. eines Monatsbeitrages für das leistungsfreie Jahr – in diesem Fall also 300Euro.