Achtung vor Wahltarifen

Verbraucherschützer warnen davor, schon jetzt auf Wahltarife bei der gesetzlichen Krankenversicherung umzusteigen. Gesetzlichen Krankenkassen ist es seit dem 01.04.2007 erlaubt, z. B. Selbsthilfetarife anzubieten. Bei einem Selbsthilfetarif verpflichtet sich der Patient, im Falle einer Krankheit einen Teil der anfallenden Kosten selbst zu zahlen und bekommt im Gegenzug von der Krankenversicherung einen geringeren Beitrag in Form einer Prämie.

Die Verbraucherschützer warnen, dass betroffenen Versicherte schnell das Nachsehen bekommen könnten, wenn sich der Wahltarif mit Selbstbeteiligung auf Dauer nicht rechnet. Die Krankenkasse profitieren von dem Wahltarif, wenn hohe Krankheitskosten zu decken sind.

Der Gesetzgeber hat eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren festgelegt, der für alle Tarife gilt, die Kassen anbieten können. Zudem besteht eine Beschränkung für Prämienzahlungen. Diese dürfen 20 Prozent des jährlichen Beitrages nicht übersteigen (maximal jedoch 600 Euro).