Bundestag beschließt Abgeltungssteuer

Wie die Welt Online berichtet, hat der Bundestag heute im Zuge der Unternehmenssteuerreform auch die Einführung der Abgeltungssteuer beschlossen. Das bedeutet das ab 1. Januar 2009 alle Kapitalerträge einheitlich mit einer Steuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belegt werden.

Demnach ist künftig auch der Verkauf einer Kapitallebensversicherung am Zweitmarkt steuerpflichtig, wenn der Vertrag jünger als zwölf Jahre ist. Bislang bestand die Steuerpflicht nur bei einer Kündigung des Vertrages innerhalb der Zwölfjahresfrist. Der Bund erhofft sich davon Steuermehreinnahmen von 100 Millionen Euro.

Die Versicherungsgesellschaften kritisieren den Handel mit Policen schon seit Jahren. “Dennoch ist es schon unglaublich und ein einmaliger Vorgang, dass die Versicherungsbranche die eigenen Kunden beim Fiskus anschwärzt, um sich Stornogewinne zu sichern”, sagt Stefan Kleine-Depenbrock, Chef von Cash Life.