Hauratversicherung zahlt auch im Ausland

Auch eine im Ausland gestohlene Armbanduhr kann eine Angelegenheit für eine Haftpflichtversicherung sein. Dies wurde jetzt in einem vom Oberlandesgericht in Köln verhandelten Fall festgelegt. Ein Mann hatte seine teure Rolex Armbanduhr in Neapel beim Einkaufsbummel getragen und diese wurde ihm vom Arm gestohlen.

Der Mann meldete den Diebstahl seiner Haftpflichtversicherung und wollte den Schaden in Höhe von ca. 8000 EURO erstattet haben. Die Haftpflichtversicherung lehnte ab, mit dem Hinweis auf fahrlässiges Handeln des Kunden. Dieser Einschätzung folgt das Gericht jedoch nicht. Der Mann hatte die Uhr nicht in der Nacht in irgendeiner Nebenstraße von Neapel getragen, so dass von Fahrlässigkeit nicht die Rede sein kann.

Auch den Einwand der Versicherung, es würde sich um einen Trickdiebstahl handeln, ließ das Gericht nicht gelten. Dem Mann wurde die Uhr vom Handgelenk gerissen, bis das Armband riss und der Kunde dabei sogar Verletzungen davongetragen hatte.