Ist die Riester-Rente pfändbar? Was die Versicherungen beachten müssen

Im November 2017 urteilte der Bundesgerichtshof: Die ist nicht pfändbar. Für die bedeutet das, die private Rente hat jetzt auch in anderer Hinsicht Relevanz und das kann je nach Fall für die richtig teuer werden. Was müssen die Versicherungen beachten und was kann ein teurer Fallstrick sein, wenn es um die Pfändung der Riester-Rente geht? Wie gehen die Versicherer eigentlich damit um, wenn die eigenen Mitarbeiter insolvent sind?

Pfänden verboten

Bei allen, die eine Riester-Rente haben und sich in einem Verfahren der privaten befinden, fällt der Riester-Rentenvertrag nicht unter die Pfändung. Das gilt allerdings nur dann, wenn es bereits Zulagen vom Staat gegeben hat. So steht es im Urteil des Bundesgerichtshofs von Mitte November 2017. Dieses Urteil hat für die Versicherungen in einer anderen Hinsicht eine hohe Relevanz, und zwar immer dann, wenn einer der Mitarbeiter eine private Insolvenz anmelden muss oder wenn aus einem anderen Grund eine Pfändung des Gehalts erfolgt. Die Versicherer müssen sich in einem solchen Fall mit der Frage beschäftigen: Wie hoch ist die Summe, die vom Gehalt des Mitarbeiters nicht gepfändet werden darf? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn jeder Fall ist anders, eine pauschale ösung gibt es leider nicht. Die Antwort ist von mehreren wichtigen Faktoren abhängig.

Was fällt unter die Pfändung?

Zunächst ist es sehr wichtig zu wissen, welche Teile des Gehalts unter den Pfändungsbeschluss fallen und welche Teile nicht. Grundsätzlich gilt, ist einer der Mitarbeiter der Versicherung betroffen, dann erstreckt sich die Pfändung auf alle Vergütungen, die mit einer Zahlung  von Geld erfolgen. Dazu gehören unter anderem Entgeltfortzahlungen, wenn der Mitarbeiter krank ist, im Falle eines Beschäftigungsverbots oder auch die Mutterschaft. Wichtig zu wissen ist, dass die Rechtsprechung sich in diesem Zusammenhang nur sehr selten ändert. Es gibt ein Urteil vom 23. August 2017, das sehr interessant ist, selbst wenn es sehr wahrscheinlich keine Auswirkungen auf die gesamte Versicherungsbranche hat. In diesem Urteil steht zu lesen, dass alle Zulagen aus Schichtarbeit und Samstagsarbeit grundsätzlich pfändbar sind. Nicht pfändbar sind hingegen die Zulagen aus Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die Zulagen, die für Nachtarbeit gezahlt werden. Sie bilden vor dem Gesetz eine Ausnahme.

Regelmäßige Anpassungen

Der 1. Juli 2017 ist ein markantes Datum. Damals ist die regelmäßig alle zwei Jahre stattfindende Anpassung der sogenannten Pfändungsfreigrenzen wirksam geworden. Damit stieg in der gesetzlichen Pfändungstabelle der Grundbetrag des Einkommens, der nicht mehr pfändbar ist. Vor dem 1. Juli 2017 lag der nicht pfändbare Grundbetrag bei 1073, 88 Euro, heute liegt er bei 1133,80 Euro. Auf diese Weise haben diejenigen, die von einer Pfändung betroffen sind, immer noch ausreichend Geld für das tägliche Leben zur Verfügung. Für den Arbeitgeber, die Versicherung, bringt die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen allerdings viel mit sich. So gilt es, zum Beispiel Verluste zu vermeiden, die durch besondere finanzielle Zuwendungen des Arbeitgebers entstehen können. Das kann unter Umständen sehr teure Folgen für den haben, zumal die Anpassungen alle zwei Jahre stattfinden. Selbst eine kleine Erhöhung hat dann teure Folgen.

Teure Überraschungen vermeiden

Die nicht pfändbare Riester-Rente der Versicherungsmitarbeiter ist in den Personalabteilungen der Assekuranzen bekannt. Viele informieren sich jedoch nicht ausreichend über die neue Pfändungsfreigrenze und das kann für sehr teure Überraschungen sorgen. Meldet ein alleinstehender und nicht unterhaltspflichtiger Mitarbeiter eine private Insolvenz an, dann kann es sein, dass sein Lohn gepfändet wird. In diesem Fall überweist die Versicherung als Arbeitgeber den Betrag des Gehalts, der nicht pfändbar ist, auf das Konto des Mitarbeiters, der Rest geht an die Gläubiger. Wenn sich die Personalabteilung jedoch nicht über die aktuelle Pfändungsfreigrenze informiert, dann zahlt sie dem Mitarbeiter den nicht mehr gültigen Grenzbetrag und er bekommt zu wenig Lohn. Der Arbeitgeber kann darauf mit einer Klage reagieren und das hat für die Versicherung teure Folgen. Sie muss nicht nur den noch fehlenden Betrag nachzahlen, sondern auch noch die Kosten des Prozesses bezahlen. Dabei können schnell einige tausend Euro zusammenkommen.

Altersarmut vorbeugen

Wer eine Riester-Rente hat und in finanzielle Schwierigkeiten gerät, der kann sich entspannt zurücklehnen, denn die Riester-Rente ist unantastbar. Die Gläubiger haben keine , auf diese Weise zu ihrem Geld zu kommen, denn wer in einer privaten Insolvenz steckt, der muss nicht um sein gespartes Geld bangen. Laut BGH gibt es den Pfändungsschutz für die Riester-Rente, da sie eine Vorsorge für das Alter darstellt. Riester-Verträge sind vor allem für Menschen geschaffen worden, die ein eher geringes Einkommen haben. Sie haben ein deutlich höheres Risiko sich zu überschulden als diejenigen, die ein gehobenes Einkommen besitzen. Würde die Riester-Rente gepfändet, dann widerspricht das der Absicht des Gesetzgebers, der verhindern möchte, dass es zu einer Armut und zu Bedürftigkeit im Alter kommt.

Wie sieht es bei Lebensversicherungen aus?

Wie die Riester-Rente, so stellt auch die eine Absicherung für das Leben im Alter dar. Da der Staat Lebensversicherungen, anders als eine Riester-Rente, nicht bezuschusst, gibt es für Lebensversicherung keinen Pfändungsschutz. Unterschieden wird hier die Auszahlung im sogenannten Erlebensfall oder die Auszahlung auf Rentenbasis mit einem festen monatlichen Betrag. Sobald es einen Vollstreckungsbescheid gibt, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss beantragen. Kann der Versicherte der Pfändung entgehen, wenn er die Lebensversicherung kündigt? Das funktioniert nur dann, wenn es im Versicherungsvertrag eine Möglichkeit zur Kündigung zum Rückkaufswert abgeschlossen wurde. Ist das hingegen nicht der Fall, dann muss der Gläubiger warten, bis die Lebensversicherung vertraglich endet. Vor dem Zugriff der Gläubiger wird die Lebensversicherung aber auch dann geschützt, wenn der Versicherte das eigene Kind als Bezugsberechtigten eintragen lässt.

Fazit

Rund 16,5 Millionen Riester-Verträge gibt es in . Allein im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres mussten in Deutschland weit über 45.000 Menschen eine private Insolvenz anmelden. Auch in diesem Jahr sind es geschätzt über 80.000 Bürger, die pleite sind und in die Insolvenz gehen. Viele davon haben eine Riester-Rente, um die sie sich aber keine Sorgen machen müssen. Gepfändet wird die Rente nicht und auch auf dem Konto muss ausreichend Geld vorhanden sein. Da die meisten Insolvenzen Menschen treffen, die Familie haben und unterhaltspflichtig sind, ist es wichtig, sich über die Pfändungsfreigrenze zu informieren, um kein Geld zu verlieren.

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Ulrike