Beratung vor Versicherungsabschluss in Anspruch nehmen
Vor Abschluss einer Versicherung sollten Verbraucher auf jeden Fall eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Verzicht auf eine Beratung ist leichtfertig und kann später zu einem Bösen erwachen führen.
Das Gesetzt schreibt eine Dokumentation aller wesentlichen Vereinbarungen und Absprachen im Zuge eines Vertragsabschlusse vor, welche im Zweifel das Durchsetzen von Ansprüchen helfen kann. Das Beratungsgespräch sollte daher auf gar keine Fall oberflächlich sein sondern so ausführlich wie möglich. Das gleiche gilt auch für die Dokumentation. Nach neuer Gesetzsprechung ist der Versicherungsmakler zur Beratung und zur Dokumentation verpflichtet. Der Kunde bekommt in einem solchen Beratungsgespräch auch ein Gefühl dafür, ob der Versicherungsmakler auch wirklich vom Fach ist.
- Was deckt eine Wintersport-Versicherung ab? - 13. September 2013
- Unwetterschäden werden von der Gebäudeversicherung – Hausratversicherung und Kaskoversicherungen getragen - 12. September 2013
- KFZ-Versicherung: Neue Regionalklassen ab 2014 - 11. September 2013