Gekündigte Lebensversicherung zwischen 1994 und 2001
Für alle Versicherungsnehmer, die Ihre Lebensversicherung zwischen 1994 und 2001 gekündigt haben, was ein Urteil des BGH vom Oktober 2005 sicherlich eine erfreuliche Nachricht. Demnach kann der Kunde eine Neuberechung des Rückkaufwertes von seinem Versicherungsgeber verlangen.
Mit dem Urteil wurde festgelegt, dass aus dem ursprünglichen Vertrag ein Nachschlag gezahlt werden muss. Viele Versicherer berufen sich allerdings auf die 5 jährige Verjährungsfirst, was für viele Kunden bedeutete, dass sie ohne anwaltliche Unterstützung nicht weiter kamen.
Auf der Jahreskonferenz der BaFin in Bonn wurde dieses Thema vom Präsidenten Jochen Sanio angesprochen. Er teilte mit, dass aufgrund von intensiven Gesprächen die Lebensversicherer davon überzeugt werden konnten, das Urteil des BGH auch umzusetzen. Lediglich 3 Versicherer wollen demnach noch den Ausgang des Revisionsverfahrens abwarten.
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