Erwerbslose müssen regelmäßig zur Arbeitsagentur

Wer erwerbslos ist und das 60. Lebensjahr erreicht hat, muss regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden. Wer dies nicht tut, riskiert seinen Anspruch auf Altersrente. Der Arbeitnehmer signalisiert damit seine Bereitschaft, eine Arbeit anzunehmen.

Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichtes in Darmstadt hervor. In dem verhandelten Fall hatte ein 62 jähriger Mann drei Jahre lang Arbeitslosengeld bezogen und erhielt dann von seinem früheren Arbeitgeber Pensionszahlungen. Dies teilte der Mann der Arbeitsagentur mit und er verzichtete gleichzeitig darauf, Arbeitslosengeld zu beantragen. Da er der Meinung war, für eine Vermittlung zu alt zu sein, meldete er sich nicht mehr bei der Agentur. Er war aber der Meinung weiterhin als arbeitslos registriert zu sein. Als er das 60. Lebensjahr erreicht hatte, beantragte er Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Dieses wurde von der Rentenversicherung abgelehnt, mit dem Hinweis, dass er die letzten 12 Monate nicht arbeitslos gemeldet gewesen sei.

Der Mann klagte dagegen vor Gericht. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, der Mann hätte sich auch nach Ende der Leistungsbezüge regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden müssen bzw. einen überzeugenden Nachweis liefern müssen, dass er ernsthaft und ständig in der Bemühung ist, eine Stelle zu finden.