Flucht nicht versichert

Eine Situation, in die wohl die wenigsten kommen werden. Ein Kaufhausdieb hat vor dem Landgericht Köln geklagt, weil seine Haftpflichtversicherung nicht die Kosten für eine schwere Verletzung einer Frau übernehmen wollte, die er auf der Flucht aus einem Kaufhaus über den Haufen gerannt hatte. Die Versicherung sah darin eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung und lehnte jegliche Zahlung ab. Die Richter schlossen sich der Meinung der Versicherung an und gaben ihr Recht.

Für die verletzte Frau bedeutet dies nun, dass sie Schadenersatz vom Dieb einklagen kann. Wenn dieser allerdings mittellos ist, sind die Aussichten auf Erfolg eher gering. Es kann daher sinnvoll sein, die eigene Haftpflichtversicherung um eine so genannte Forderungsausfall-Police zu erweitern. Diese tritt dann ein, wenn der Verursacher des Schadens mittellos ist.