Unfälle auf Klassenfahrten

Von der Dr. Walter GmbH, einem Spezialisten für Reiseversicherungen, wurden aufgrund von häufiger Nachfrage von besorgten Eltern erhebliche Lücken festgestellt im gesetzlichen Versicherungsschutz auf Klassenfahrten. Lange nicht alle Unfälle auf einer Klassenfahrt sind demnach versichert.

Beispielsweise sind Tätigkeiten, die zum persönlichen Lebensbereich der Schüler und Schülerinnen gehört nicht versichert. Dies sind z. B. Essen, Trinken, Körperpflege usw. Auch bei privaten Beschäftigungen wie z. B. einem Discobesuch besteht nicht unbedingt Versicherungsschutz.

Klassenfahrten ins Ausland unterliegen auch nur zum Teil dem gesetzlichen Versicherungsschutz. Es ist also auf jeden Fall notwendig, dass die Schüler auf einer Klassenfahrt eine private Haftpflichtversicherung besitzen, damit nicht das böse Erwachen kommt, wenn es tatsächlich mal zu einem Unfall kommen sollte. Auch die Lehrer sollten auf eine solche Versicherung Wert legen, da sie als Aufsichtsperson eine Fürsorgepflicht den Schülern gegenüber haben und bei einem Unfall eventuell Schadenersatzpflichtig sein könnten.