Neues Gesetz für Versicherungsvermittler
Für Versicherungsvermittler gilt ab dem 22.05.07 zukünftig die Registrierungspflicht. Versicherungsvermittler und Versicherungsberater dürfen demnach erst selbstständig tätig werden, wenn sie von der IHK nachgewiesen haben, dass sie sachkundig sind und wenn sie eine Haftpflichtversicherung vorgelegt haben.
Diese Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn die Jahresprämie des Versicherungsvermittlers über 500 Euro beträgt, wenn die Versicherung nicht an ein Gerät oder eine Produkt gebunden ist, wenn die erstmalige Laufzeit eines Versicherungsangebotes über 60 Monate beträgt und wenn es sich um eine Lebens-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung handelt.
Werden z. B. ausschließlich Versicherungen für Handys vermittelt, findet diese Regelung in der Regel keine Anwendung, da der Vermittler in den meisten Fällen keine der o. g. Kriterien erfüllt.
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Versicherungssteuer: Besteuerung von Versicherungen
Bei der Versicherungssteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die auf sämtliche Versicherungsprämien und Beiträge erhoben wird. Ausschließlich Lebensversicherungen, private Krankenversicherung und gesetzliche Sozialversicherungen sind von dieser ausgenommen.
Alle Einnahmen, die durch die Versicherungssteuer entstehen, fließen dem Bund zu. Bezahlt wird diese Steuer durch den Versicherungsnehmer. Das Versicherungsunternehmen führt diese im Anschluss an das Finanzamt ab.
Keine Sozialversicherungsbeiträge im Pflichtpraktikum
Während eines Pflichtpraktikums müssen Studenten keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wie AOK-Sprecherin Hannelore Strobel erklärt, spielt es keine Rolle, ob der Student oder die Studentin während dieser Zeit über einen Angehörigen oder selbst in der Studentischen Krankenversicherung versichert ist, entscheidend ist, dass es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, das im Rahmen des Studiums abgeleistet werden muss.
Bei
Internetversicherungen müssen für Kunden auch telefonisch erreichbar sein
Nach einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshof müssen Internet-Versicherungen für potentielle Kunden ohne eigene E-Mail-Adresse einen Telefonkontakt ermöglichen (AZ: C 298/07). Interessierte Kunden, die über eine eigene E-Mail-Adresse verfügen, können eine elektronische Anfragemaske nutzen, allerdings soll der Anbieter dann dafür sorgen, dass die Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30-60 Minuten beantwortet
Neue Kritik an Zusatzgeschäft mit Versicherungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) übt massive Kritik an der Vermittlung von Versicherungen durch nicht-qualifizierte Stellen. Konkret moniert er eine aktuelle Werbe-Aktion des Unternehmens Auto-Teile-Unger GmbH (A.T.U.), bei der Kunden, die einen Kindersitz kaufen, gleich eine Kinderunfallversicherung abschließen können.
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