Neues Gesetz für Versicherungsvermittler
Für Versicherungsvermittler gilt ab dem 22.05.07 zukünftig die Registrierungspflicht. Versicherungsvermittler und Versicherungsberater dürfen demnach erst selbstständig tätig werden, wenn sie von der IHK nachgewiesen haben, dass sie sachkundig sind und wenn sie eine Haftpflichtversicherung vorgelegt haben.
Diese Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn die Jahresprämie des Versicherungsvermittlers über 500 Euro beträgt, wenn die Versicherung nicht an ein Gerät oder eine Produkt gebunden ist, wenn die erstmalige Laufzeit eines Versicherungsangebotes über 60 Monate beträgt und wenn es sich um eine Lebens-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung handelt.
Werden z. B. ausschließlich Versicherungen für Handys vermittelt, findet diese Regelung in der Regel keine Anwendung, da der Vermittler in den meisten Fällen keine der o. g. Kriterien erfüllt.
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