Schärfere Informationspflichten für Versicherungsvermittler
Seitens der Bundesregierung werden schärfere Informationspflichten für Vermittler von Versicherungen geplant. Vom Justizministerium wurde jetzt bekannt gegeben, dass Kunden zukünftig von Versicherungsmaklern oder Versicherungsvertretern vor Vertragsabschluss über die Höhe der Verwaltungs- und der Vertriebskosten informiert werden muss.
Um diese Pläne umzusetzen bedarf es noch einer internen Abstimmung innerhalb der Regierung, es ist aber eine Umsetzung im Zusammenhang mit dem neuen Versicherungsvertragesrechts im nächsten Jahr. Betroffen wären von dieser neuen Regelung dann Berufsunfähigkeits-, Lebens-, und Unfallversicherungen. Zudem sollen in die neue Fassung dann auch private Krankenversicherungen mit aufgenommen werden.
Die Informationspflicht über die Kosten war bisher nur bei der Rister-Rente vorhanden, dort allerdings auch nur in Prozent, was für den Kunden nicht aussagekräftig genug ist, so ein Sprecher der Bundesregierung.
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