Diese Änderungen bringt das Jahr 2018 in der Rentenversicherung

Mit dem Jahreswechsel gibt es auch wieder einige in Deutschland. Das gilt im auch für die . Unter anderem betrifft das die Mindest- und die Höchstbeträge für alle, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Veränderungen gibt es auch bei der Altersgrenze, ebenso wie beim Rentenbeitragssatz. Es gibt eine Reihe von Neuerungen bei der Rentenversicherung. Nicht alle werden den Rentnern gefallen, denn einige kosten richtig viel Geld oder gehen zulasten der Rentner.

Was ändert sich für die freiwillig Versicherten?

Für alle, die auf freiwilliger Basis in die Rentenversicherung einzahlen, ändern sich sowohl die monatlichen Mindest- als auch Höchstbeträge. Ab dem 1. Januar 2018 gilt: in einer Höhe von bis zu 208,- Euro werden nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Auch der Mindestbeitrag für diese freiwillige Rentenversicherung verändert sich im neuen Jahr. Er sinkt von aktuell 84,15 Euro auf 83,70 Euro im Monat. Gleichzeitig steigt der Höchstbetrag von jetzt 1187.45 Euro auf dann 1209,00 Euro pro Monat. Freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen können alle, die einen Wohnsitz in Deutschland haben und die mindestens 16 Jahre alt sind. Es ist allerdings nicht erlaubt, versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Rentenversicherung zu sein.

Die Altersgrenze steigt an

Änderungen gibt es auch bei der abschlagsfreien Rente für alle , die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hier steigt die Altersgrenze ab dem nächsten Jahr auf 63 Jahre und sechs Monate. Zudem gilt die abschlagsfreie Rente ab 2018 auch für die Versicherten, die 1955 auf die Welt kamen. Für alle, die später das Licht der Welt erblickten, erhöht sich das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Die Altersgrenze von 65 Jahren ist dann im Jahr 2029 erreicht. Es war die SPD, die die Rente mit 63 unbedingt wollte und dieses Anliegen in der letzten Großen Koalition durchsetzte.

Ein schrittweises Wachstum

Das neue Jahr bringt außerdem eine bessere Absicherung bei der Erwerbsminderung, wenn auch nur schrittweise. Die sogenannte Zurechnungszeit verlängert sich von 2018 bis 2024 in kleinen Schritten von 62 auf 65 Jahre. Das heißt, die Berechnung der Bezüge für die neuen Rentner, die ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bekommen, erfolgt auf andere Art und Weise. Im neuen Jahr wird die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als hätten die Betroffenen ganz normal bis zu ihrem 65. Lebensjahr mit einem durchschnittlichen Einkommen gearbeitet. Der erste Schritt bei dieser Änderung ist, dass die Zurechnungszeit um drei Monate angehoben wird. Anschließend folgen dann die nächsten Schritte mit jeweils sechs Monaten.

Die Rentner und die Steuer

2005 erfolgte die sogenannte nachgelagerte Besteuerung für die Rente. Diese steigt im kommenden Jahr für alle, die 2018 in Rente gehen, von 74 Prozent auf 76 Prozent. Gleichzeitig sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2018 von aktuell 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent. Für ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 3150 Euro im Monat bedeutet die Senkung des Beitrags eine Entlastung von 20,- Euro im Jahr für alle .

Neue Bemessungsgrenzen

Neues gibt es auch zum Thema Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grenze steigt in den alten Bundesländern von jetzt 6300 Euro auf 6500 Euro, in den neuen Bundesländern von 5700 auf 5800 Euro. Neben der Bezugsgröße steigt im neuen Jahr auch das vorläufig geltende, durchschnittliche Entgelt in der Rentenversicherung an.

Änderungen bei der Rehabilitation

Rentner, die ab 2018 zu einer stationären Behandlung in eine Rehabilitationseinrichtung kommen, müssen im neuen Jahr für die Übernachtung und die Verpflegung zuzahlen. Ab dem 1. Januar gibt es nicht wie bisher zwei, sondern sechs Stufen bei der Zuzahlung. Der Betrag, den die Rentner selbst beisteuern müssen, liegt pro Tag zwischen fünf und zehn Euro. Alle Versicherten, die Kinder haben, müssen deutlich weniger Zuzahlungen leisten als bisher. Wie die Zahlungen sind, das richtet sich nach der jeweiligen Einkommenssituation. Unter besonderen Umständen kann es sogar sein, dass die Zuzahlung komplett wegfällt.

Wer viel verdient, zahlt drauf

Durch die Änderung bei den Beiträgen in der Rentenversicherung müssen diejenigen mehr bezahlen, die viel verdienen. Die Rentenversicherung steigt wie bereits erwähnt, um 0,1 Prozent auf 18,6 Prozent an. Wer gut verdient, den wird diese Neuerung nicht besonders freuen, da gleichzeitig auch die Bemessungsgrenze ansteigt. Insgesamt bedeutet das für die Besserverdiener, sie müssen ab dem 1. Januar 2018 deutlich mehr an Sozialabgaben zahlen. Veränderungen gibt es zudem bei der Pflege- und . Hier steigen die Bemessungsgrenzen um 900,- Euro auf 53.100 Euro pro Jahr. Wer also mehr als 52.200 Euro im Jahr verdient und damit über der jetzigen Grenze liegt, der bekommt höhere Beiträge abgezogen.

Düstere Aussichten

Neben den Neuerungen in der Rentenversicherung gibt es auch neue Zahlen zur Altersarmut in Deutschland, die erschreckend sind. So hat sich die Zahl der Rentner, die an den Tafeln für kostenlose Lebensmittel anstehen, in zehn Jahren mehr als verdoppelt. Jeder vierte, der Kunde bei einer der vielen Tafeln ist, bezieht Rente, alles in allem sind das mehr als 350.000 Menschen. Im Vergleich dazu waren es 2007 nur zwölf Prozent Rentner, die bei den 900 Tafeln im Land angestanden haben. Nach Angaben der Betreiber nutzt es wenig, wenn Politiker auf Wahlkampftour die Tafeln besuchen, sie fordern von der Politik effektiv Hilfe im Kampf gegen die zunehmende Altersarmut. Besonders trifft es die Erwerbsminderungsrentner, die mit sehr hohen Abschlägen auf ihre Rente leben müssen, außerdem leben viele Frauen an der Armutsgrenze.

Mehr als eine Million Menschen

Nach Angaben des Sozialverbandes musste bis Ende 2016 mehr als 520.000 Menschen in Deutschland Grundsicherung im in Anspruch nehmen. 2006 lag diese Grenze noch bei 317.000 Menschen. Wenn noch diejenigen dazugerechnet werden, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dann liegt die Zahl der bedürftigen Rentner bei mehr als einer Million.

Fazit

Die Politik hat das Thema Armut im Alter leider zu lange ignoriert. Die Änderungen und Neuerungen, die ab dem nächsten Jahr in Kraft treten, sind leider wenig wirksam, um den Rentner in Deutschland zu helfen, denen es nicht so gut geht. Jährlich 20,- Euro mehr zu zahlen, ist nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein. Ändert sich die Politik nicht, dann steigt auch im kommenden Jahr die Zahl der Rentner, die auf Almosen der Tafeln angewiesen sind, weiter an.

Bild: @ depositphotos.com / igorot

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