Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben.
Der 31. Mai ist der Stichtag für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt für das abgelaufene Jahr 2006. Dies gilt im Übrigen seit einigen Jahren auch für Rentner.
Bekommt ein allein stehender Rentner pro Jahr mehr als 1575 EURO Rente (18900 EURO im Jahr) dann ist er dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Der Termin dafür ist wie bei jedem anderen Bürger auch Ende Mai erreicht. Es ist allerdings möglich, eine formlose Fristverlängerung zu beantragen, sollte man diesen Termin nicht einhalten können.
Für viele Rentner ist die Abgabe einer solchen Steuererklärung allerdings so kompliziert, dass sie auf Hilfe von Dritten angewiesen sind. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Rentner sich von der Deutschen Rentenversicherung Unterstützung holen. Seitens der Rentenkasse wird eine Bescheinigung ausgestellt, aus der die Höhe der Bruttorente hervorgeht. Diese Summe muss dann in das Formular zur Steuererklärung in die Anlage R übertragen werden.
Diese Unterstützung erspare vielen Rentner das teilweise komplizierte Nachrechnen ihrer Renteneinkünfte.
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