Welche Versicherung zahlt, wenn der Weihnachtsbaum brennt?

Die Adventszeit ist eine gemütliche und besinnliche Zeit und auf dem brennt an den vier Adventssonntagen eine Kerze. Wer allerdings nicht achtsam mit den Kerzen umgeht, der muss mit der Gefahr leben, dass schnell die ganze Wohnung brennt. Auch der Weihnachtsbaum ist nicht frei von Gefahren, ganz gleich, ob er mit echten Kerzen aus Wachs oder mit elektrischem Licht bestückt ist. Welche kommt tatsächlich für den Schaden auf, wenn der Adventskranz brennt oder der fängt?

Wohnungsbrände haben Hochkonjunktur

Immer wenn die Weihnachtszeit naht, wissen die Feuerwehren im Land, dass wie in jedem Jahr, viel auf sie zukommt. Jedes Jahr zur Adventszeit rücken die Feuerwehren bis zu 11.000 mal aus, weil an irgendeinem Ort ein Adventskranz oder ein Weihnachtsbaum in Flammen steht. Die Zahl der Schäden, die durch einen Brand verursacht werden, liegen in der vorweihnachtlichen Zeit um 50 Prozent höher als im Herbst, Sommer und Frühling. Vielfach halten sich die Schäden in einem kleinen Rahmen, da die Bewohner selber versuchen, die Flammen zu ersticken. Trotzdem passiert es immer wieder, dass ein Haus komplett abbrennt oder eine Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Die Geschädigten fragen sich dann natürlich, an welche Versicherung sie sich wenden können und wer für den Schaden aufkommt.

Wer kommt für den Schaden auf?

Für den Fall, dass Adventskranz oder Weihnachtsbaum in Brand geraten und dabei die Einrichtung oder auch andere bewegliche Gegenstände zu Schaden kommen, übernimmt das in der Regel die Hausratversicherung. Viele übernehmen die Begleichung des Schadens allerdings nicht, wenn der oder der Eigentümer des Hauses leichtsinnig und fahrlässig gehandelt haben. Unter grob fahrlässig versteht die Versicherung unter anderem, wenn die Kerzen auf dem Adventskranz ohne Beaufsichtigung abbrennen. Das Gleiche gilt natürlich auch dann, wenn der Weihnachtsbaum Feuer fängt und niemand im Raum ist, der die Kerzen beaufsichtigt hat. Allerdings gibt es für die Versicherungsnehmer eine , eine zusätzliche Klausel mit der Versicherung zu vereinbaren. Steht der Satz „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“ im Vertrag, dann ist der Versicherungsnehmer auch für diese Fälle abgesichert.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Wer sein Haus verlässt und vergisst, die Kerzen in der weihnachtlichen Dekoration zu öschen, der kann eine böse Überraschung erleben, wenn er wieder nach Hause kommt. Steht die Feuerwehr vor der Tür, dann bedeutet das mit Sicherheit Ärger, denn die Kerzen haben einen Brand verursacht. Hat bei diesem Brand entweder die Substanz des Hauses schweren Schaden genommen oder ist sogar das ganze Haus bis auf die Grundmauern niedergebrannt, dann ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt alle anfallenden Kosten, wenn ein neues Haus benötigt wird. Die Versicherung zahlt andererseits auch, wenn im Haus Schäden durch Löschwasser oder Ruß entstanden sind. Auch hier gilt wieder: Ist dem Brand eine Fahrlässigkeit vorausgegangen, dann hat Pech, denn dann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht.

Wichtig für den Weihnachtsbaum

Für viele ist ein Weihnachtsbaum nur dann ein richtiger Weihnachtsbaum, wenn er traditionell mit echten Kerzen geschmückt wurde. Wer nicht auf die Kerzen aus Wachs verzichten möchte, der sollte sicherstellen, dass der Weihnachtsbaum auf stabilem Untergrund steht. Das funktioniert am besten mit der Hilfe eines Weihnachtsbaumständers. Einige dieser Weihnachtsbaumständer können mit Wasser gefüllt werden, sodass der Baum immer im Nassen steht. Wichtig ist es zudem, den Baum so zu platzieren, dass er weitab von brennbaren Stoffen wie Gardinen und Vorhängen steht. Steht kein mit Wasser gefüllter Christbaumständer zur Verfügung, dann sollte der Baum regelmäßig begossen werden. Je trockener ein Weihnachtsbaum ist, umso schneller fängt er auch Feuer. Richtig trockene Bäume wirken dabei wie Brandbeschleuniger. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der stellt zusätzlich einen mit Wasser gefüllten Eimer neben den Weihnachtsbaum.

Nie unbeaufsichtigt lassen

Zwei Dinge sollten zu Weihnachten niemals zu lange ohne Aufsicht sein: Kinder und Kerzen. Es sind die unbeaufsichtigt brennenden Kerzen, die als hauptsächliche Ursache für alle weihnachtlichen Brände gelten, aber sie stellen ein kalkulierbares Risiko dar. Kinder und auch Haustiere sollten nach Möglichkeit nicht mit dem Weihnachtsbaum oder dem Adventskranz allein bleiben. Das gilt besonders für Katzen, die mit einem Sprung jedes auch noch so hohe Ziel erreichen. Zudem sind Katzen von Lametta fasziniert und diese Faszination kann mit brennenden Kerzen sehr schnell zu einer sehr großen Gefahr werden. Es ist sinnvoll, Kindern so früh wie möglich zu erklären, welche Gefahr brennende Kerzen am Weihnachtsbaum darstellen. Zudem ist es wichtig, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Notfall verhalten müssen und wo sie sich in Sicherheit bringen können.

So wichtig sind Rauchmelder

Schon seit Juli des vergangenen Jahres ist in Wohnungen und Wohnhäusern der Einbau von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Vor dem eigentlichen Feuer entsteht bereits Rauch und dieser Rauch löst einen Alarm aus, der die Hausbewohner warnt, dass ein Feuer ausgebrochen ist. Auf diese Weise können sofort Gegenmaßnahmen ergriffen und die Feuerwehr angerufen werden, bevor das Feuer auf die komplette Einrichtung übergreift. Da Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben sind, kann die Versicherung sich weigern, den Schaden zu begleichen, wenn im Haus oder in der Wohnung keine Rauchmelder angebracht waren.

Einen Feuerlöscher kaufen

Wer eine Heizung hat, der muss auch einen Feuerlöscher haben, so schreibt es das Gesetz vor. Allerdings hängt dieser Feuerlöscher im Heizungskeller und ist damit nicht so schnell erreichbar, wenn im Wohnzimmer der Weihnachtsbaum brennt. Besser ist es, einen zusätzlichen Feuerlöscher im Baumarkt oder beim Discounter zu kaufen. Diese kleinen Modelle sind schon ab 20,- Euro zu haben, aber sie sind sehr effektiv. Wenn das Feuer noch klein ist, dann lässt es sich mit einem Feuerlöscher schnell unter Kontrolle bringen und manchmal erspart der Feuerlöscher sogar den Einsatz der Feuerwehr.

Fazit

Ein Weihnachtsbaum oder ein Adventskranz mit echten Kerzen haben einen ganz besonderen Zauber. Aber leider sind sie nicht ganz ungefährlich und können einen sehr großen Schaden anrichten. Alle, die nicht auf die echten Kerzen in der Weihnachtszeit verzichten möchten, sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, damit das Weihnachtsfest nicht in einer Katastrophe endet. Sollte ein Windzug dafür sorgen, dass die Tannenzweige im Adventskranz Feuer fangen und die Küche abbrennt, dann kommen die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Bild: @ depositphotos.com / hotgor61

Ulrike