Ist die geplante Bürgerversicherung verfassungswidrig?

Vor einer neuen möglichen Großen Koalition aus SPD, CDU und CSU stehen die sogenannten Sondierungsgespräche. In diesen Gesprächen wollen die Parteien ausloten, welche Positionen sich verwirklichen lassen und welche Forderungen keine Chance in einer neuen Regierung haben. Ein ganz großer Zankapfel ist die Bürgersicherung, die die SPD fordert, die anderen Parteien aber ablehnen. Die CDU geht sogar noch einen Schritt weiter und ist der Meinung, dass die Bürgersicherung nicht mit der Verfassung kompatibel ist.

Ein Verstoß gegen das Grundgesetz

In der SPD rumort es gewaltig. Viele Genossen wollen erst gar nicht in die Sondierungsgespräche eintreten, wenn diese Position nicht im Vorfeld geklärt ist. So einfach, wie es sich die Sozialdemokraten vorstellen, ist es aber leider nicht. Einige Politiker der CDU, wie zum Beispiel der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, halten die Bürgerversicherung für verfassungswidrig. Die Versicherung verstößt gegen das Grundgesetz, sagt Scholz, der heutige Staatsrechtler und Justizsenator von Berlin, sie lässt sich mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbaren.

Was will die SPD?

Das, was die SPD mit der Versicherung erreichen möchte, lässt sich einfach und verständlich zusammenfassen. Die Sozialdemokraten möchten, dass die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung für alle Bürger gilt. Das heißt, in dieser Versicherung sind dann auch alle versichert, die selbstständig oder freiberuflich arbeiten, sowie alle Beamten und andere Bürger, die bislang privat krankenversichert waren. Auf diese Weise sollen vermeintliche Differenzen im System der Krankenversicherungen beseitigt werden. Nach Ansicht von Rupert Scholz ist das aber so überhaupt nicht erlaubt.

Ein Eingriff in die persönliche Freiheit

Warum ist die Bürgerversicherung nicht mit der Verfassung zu vereinbaren? Ganz einfach, sie bedeutet einen Eingriff in die sogenannte Vertragsfreiheit der Bürger, die privat krankenversichert sind. Aber es gibt noch andere schwerwiegende Gründe, warum die Bürgerversicherung abgelehnt wird? Für viele der privaten Krankenversicherungen bedeutet die Bürgerversicherung den finanziellen Ruin und den Verlust von vielen Arbeitsplätzen. Mit der Bürgerversicherung verlieren alle, die bis jetzt privat krankenversichert waren oder diese Option wählen möchten, die Wahlfreiheit und damit die Eigenverantwortlichkeit, über ihre Gesundheitsvorsorge selbst zu entscheiden. Es erfolgt eine Bevormundung des Staates, denn der bestimmt, wer wie krankenversichert sein muss.

Keine Subventionierung mehr

Nach der Ansicht von Rupert Scholz gehen 60.000 Arbeitsplätze verloren, wenn sich die SPD mit der Versicherung für alle Bürger durchsetzt. 51.000 gestrichene Stellen hat die der Gewerkschaft nahestehende Hans-Böckler-Stiftung errechnet. Scholz verweist des Weiteren auf die sogenannte Quersubventionierung, die zugunsten der gesetzlich Krankenversicherten wegfällt, wenn die Bürgerversicherung kommt. Nach Ansicht der SPD kann sich dieses Argument jedoch als ein gefährlicher Bumerang entwickeln, denn ein ganz ähnlicher Vorwurf betrifft die private Krankenversicherung. Immer noch pumpen die Länder und der Staat in jeden zweiten Beamten, der privat krankenversichert ist, jedes Jahr elf Milliarden Euro als Beihilfe in das System. Diese Subventionierung der privaten Krankenversicherung, die etwas versteckt läuft und über die sehr ungern gesprochen wird, bezahlt der normale Steuerzahler. Im Vergleich dazu fließen jedes Jahr auch rund elf Milliarden Euro an Zuschüssen aus Bund und Ländern in die gesetzlichen Krankenkassen. Hier ist die Zahl der Versicherten aber auch um einiges höher.

Keine gesicherte Erkenntnis

Aus Sicht der Sozialdemokraten muss ihre Pläne nicht das wirtschaftliche Aus für die private Krankenversicherung bedeuten. Wenn es nach der SPD geht, gibt es so etwas wie eine Bürgerversicherung light. Wie diese Versicherung aussehen könnte, darüber hat die SPD bereits ganz konkrete Vorstellungen. Nach diesem „Light Modell“ können die privaten Krankenversicherer auch nach wie vor Volltarife anbieten, allerdings nur zu den Bedingungen, wie sie die gesetzlichen Kassen im Programm haben. In der Realität heißt das: Alle Versicherungen können bei jedem Neutarif einem sogenannten Kontrahierungszwang unterliegen, es ist ihnen verboten Menschen abzulehnen, selbst wenn diese eine Vorerkrankung haben. In der Folge haben alle privaten Krankenkassen Zugang zu den staatlichen Kassen und sie dürfen sich dort ebenso bedienen wie die gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können die Privatversicherer dazu noch zusätzliche Leistungen anbieten, die die Kunden „kaufen“ können.

Bedeutet die Bürgerversicherung eine Enteignung?

Es gibt also eine Vielzahl von Argumenten, die gegen eine Bürgerversicherung sprechen, wie sie die SPD befürwortet. Ein Argument überzeugt hier im Besonderen: Die geplante Bürgerversicherung ist nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Im Grundgesetz ist verankert, dass die private Versicherung und die gesetzliche Sozialversicherung nebeneinander existieren müssen. Das ergibt sich aus dem Artikel 74, Absatz 11 des Grundgesetzes. Der Paragraf verbindet eine so wörtlich „verbindliche Kompetenzabgrenzung“ der beiden versicherungsrechtlichen Bereiche. Ohne einen zwingenden Grund, so der Jurist Scholz, dürfen die Rechtfertigungsgründe nicht gebrochen werden, und im Moment gibt es keine zwingenden Gründe. Für die privaten Krankenkassen ist die Bürgerversicherung nichts anderes als eine Zwangsenteignung. Zudem trifft die Bürgerversicherung auch die Unternehmen, die private Krankenversicherungen anbieten. Wenn die Versicherung wie von der SPD geplant eingeführt wird, sind auch die Berufs- und die Gewerbefreiheit der Krankenversicherungen deutlich eingeschränkt.

Die Freiheit des Einzelnen

Rupert Scholz verweist außerdem auf den Artikel 12 des Grundgesetzes. Dieser Paragraf weist daraufhin, dass dem öffentlich-rechtlichen Monopol nur sehr enge Grenzen gesetzt sind. Diese Grenzen sind immer nur dann zulässig, wenn sie dem Schutz und der Sicherheit der wichtigen gemeinschaftlichen Güter dienen. Ist das nicht der Fall, dann hat das Recht jedes einzelnen Bürgers immer Vorrang. Nach Ansicht von Rupert Scholz ist die Bürgerversicherung ein ganz massiver Eingriff in die Versicherungsfreiheit der Deutschen. Diese Freiheit gewährt die Verfassung allen Bürgern und es gilt, diese Eigenständigkeit zu schützen.

Fazit

Noch gibt es nicht einmal Sondierungsgespräche für eine mögliche Koalition. Wenn die SPD aber mit der CDU/CSU in diese Gespräche geht, dann kommt auch die Bürgerversicherung wieder auf den Tisch. Die SPD hat es schon jetzt nicht leicht, denn große Teile der Partei wollen nicht mehr zusammen mit der CDU/CSU reagieren. Wenn es der SPD nicht gelingt, die Bürgerversicherung durchzusetzen, dann hat sie ein großes Problem. Ohne die Bürgerversicherung werden die Sozialdemokraten zu einem zahnlosen Tiger, der in einer CDU-dominierten Regierung nichts zu melden hat. Will die SPD tatsächlich mitreden und mitregieren, dann muss sie Federn lassen und eine dieser Federn ist die Bürgerversicherung. Was diese Versicherung angeht, lassen die Christdemokraten nicht mit sich reden, das haben sie schon vor den Sondierungsgesprächen klar gemacht.

Bild: @ depositphotos.com / Maridav

Ulrike