Viele Versicherte verschenken Geld von Staat
Die Riester-Rente als Altesvorsorge erfreut sich einer steigenden Beliebtheit, was nicht zuletzt an den stattlichen Zuschüssen liegen dürfte. Viele Versicherer wissen allerdings nicht, dass nur die volle Zulagenhöhe erreicht wird, wenn 3% des Brutto-Jahreseinkommens angespart werden und zudem der so genannte Dauerzulagenantrag vorliegt.
Gerade bei schwankenden Einkommen ist dies wichtig zu beachten. Einzahlungen sind nur innerhalb Jahresfrist möglich. Viele Versicherte erreichen aufgrund dieser Tatsache nur eine anteilige Förderung, da ihnen dieser Sachverhalt nicht bewusst ist.
Da der Stichtag für die Einzahlung der 31. Dezember des laufenden Jahres ist, sind solche Versäumnisse im Nachwege auch nicht mehr heilbar.
Die mögliche Förderung liegt momentan in folgender Höhe:
– Grundzulage 114,00 Euro (ab 2008: 154,00 Euro)
– Kinderzulage 138,00 Euro je Kindergeld (ab 2008: 185,00 Euro)
Es ist allerdings notwendig, um bei der Riester-Rente die vollen Zuschüsse zu erhalten, den Versicherungsvertrag regelmäßig im Auge zu behalten und ggf. zusätzliche Einzahlungen zu tätigen.
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