Wer zahlt bei Schäden durch Krawalle
Der erste Mai ist gerade vergangen und einige Krawallmacher sind an diesem Tag immer aktiv. Es stellt sich daher die Frage, welche Versicherung zahlt eigentlich bei Krawallschäden. In den letzten Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass am 01. Mai Autos durch Randalierer beschädigt oder sogar angesteckt wurden.
Schäden durch Randalierer am eigenen PKW werden in der Regel von der Vollkaskoversicherung reguliert. Es gibt dabei allerdings Einschränkungen. Wer seinen PKW zum Beispiel wissendlich ein einem Gebiet abstellt, wo von Krawallen auszugehen ist, der kann davon ausgehen, dass die KFZ – Versicherung die Zahlung verweigert.
Zudem darf, wer nur eine Teilkaskoversicherung für sein Fahrzeug hat, nicht davon ausgehen, dass die Versicherung reguliert. Dies wurde jetzt in einem Urteil des Bundesgerichtshofes so entschieden. Die Teilkaskoversicherung kommt nur für Schäden auf, die durch einen Unfall oder Diebstahl entstanden sind.
Wird der Randalierer gefasst, muss er selbstverständlich für die entstandenen Schäden aufkommen.
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