Haftpflichtversicherung für Vermieter
Besitzer von vermieteten Eigentumswohnungen oder Häusern sollten unbedingt auf eine ausreichende Haftpflichtversicherung achten.
Vermieter sind nämlich beispielsweise zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet, wenn ein Mieter oder Besucher im Treppenhaus zuschaden kommt – zumindest dann, wenn eine marode Stufe die Ursache für den Unfall ist. Besteht dann kein Versicherungsschutz, kann diese Haftungsfrage ein großes Loch in die Kasse des Vermieters reißen.
Wenn der Mieter, der sich im Treppenhaus verletzt, über den schlechten Zustand der Treppe informiert war, ist eine Haftung des Eigentümers jedoch ausgeschlossen.
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