Tipps der Bundesregierung zur Auswahl der Krankenkasse

Die Bundesregierung gibt Tipps, die Verbraucher bei der Auswahl der Krankenkasse beachten sollen. Eine gute Krankenkasse ist z.B. daran zu erkennen, dass sie im Notfall immer für ihre Versicherten zu erreichen ist, Fragen der Versicherten zum Leistungsangebot wahrheitsgemäß, zügig und umfassend beantwortet, die Geschäftsstellen kundenfreundliche Öffnungszeiten haben und den Versicherten sowohl vor Ort als auch bei der Suche nach einem schnellen Arzttermin sofort geholfen wird. Bei dem Vergleich verschiedener Krankenkassen sollte diesen Merkmalen besonders großes Gewicht beigemessen werden.

Je nach den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen können Zusatzleistungen wichtig werden, deshalb sollte man sich genau erkundigen, welche Versicherung welche Zusatzleistungen zu welchem Tarif anbietet.

Wer sich für bestimmte Wahltarife (z.B. Hausarzttarif, Diabetiker-Programme, Homöopathie) entscheidet, kann Ermäßigungen bei Zuzahlungen oder Prämienzahlungen erhalten. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, die angebotenen Wahltarife miteinander zu vergleichen und mit den individuellen Bedürfnissen abzustimmen.

Grundsätzlich dürfen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben, wenn sie mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Geld nicht auskommt. Dieser Beitrag darf maximal 1% des Bruttoeinkommens betragen. Sobald die Kasse einen solchen Zusatzbeitrag ankündigt, gilt das Sonderkündigungsrecht, nach dem die Versicherten noch vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrags die Kasse wechseln können. Bestimmte Personengruppen wie Sozialhilfeempfänger, Personen, die Grundsicherung beziehen oder Heimbewohner, die mit Sozialhilfe unterstützt werden, müssen Zusatzbeiträge nicht selbst tragen.