Tipps zur Kündigung der Kfz-Versicherung

Der alljährliche Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung (30. November) rückt näher. Wer sich zu einem Wechsel entschließt, sollte aber die Formalitäten beachten. In der “Westdeutschen Zeitung” erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), worauf wechselwillige Kunden achten müssen.

Zum einen muss die Kündigung der Kfz-Versicherung immer schriftlich, nämlich per Post, per Fax oder E-Mail erfolgen. In der Regel halten Experten die Kündigung per Brief für die beste Methode, aber wer fürchtet, dass er damit die Kündigungsfrist überschreitet, sollte die Kündigung per E-Mail oder Fax schicken. Für die Kündigung gilt nämlich nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung. Rüter de Escobar kennt zwar einige Fälle, in denen sich die Versicherung in dieser Sache kulant gezeigt hat, aber man sollte sich darauf nicht verlassen.

Bevor die Kündigung weggeschickt wird, sollte der Kunde auf jeden Fall schon einen neuen Vertrag greifbar haben bzw. zumindest wissen, zu welchem Anbieter und in welchen Tarif er wechseln möchte. Wem der eigene Tarif einfach nur zu teuer erscheint, sollte sich zuerst nach besseren Angeboten umsehen, bevor er kündigt. Bei der Auswahl der Versicherung sollte nicht alleine der Preis entscheidend sein, sondern vielmehr die Leistung, die man für diesen Preis bekommt, rät Rüter de Escobar. Da jeder Autofahrer andere persönliche und fahrrelevante Eigenschaften hat, können nur individuelle, auf den jeweiligen Kunden zugeschnittene Angebote miteinander verglichen werden.